Trinkwasserqualität & Gesetzeslage

Tatsächlich wird viel untersucht und gesetzlich geregelt. Und das ist auch gut so! Allerdings sind viele Werte in Europa, anders als viele denken, höchst unterschiedlich festgelegt. In Folge dessen zeigt die Realität, dass trotz Untersuchungen die Qualität unseres Trinkwassers, ob aus der Leitung oder aus dem Getränkemarkt, in vielen Fällen sehr zu wünschen übrig lässt!

Es gibt unterschiedliche Wasser-Arten:
  1. Quellwasser – Quellwasser macht knapp 8% des gesamt uns zur Verfügung stehendem Trinkwassers aus.
  2. Oberflächenwasser – Oberflächenwasser macht ca. 26% des gesamt uns zur Verfügung stehendem Trinkwassers aus.
  3. Grundwasser – Grundwasser macht ca. 66% des gesamt uns zur Verfügung stehendem Trinkwassers aus.

Zunächst müssen wir, ob es uns passt oder nicht, uns vor Augen halten, dass wir uns in den letzten Jahrzehnten massiv in natürlichen Umweltmechanismen eingemischt haben. Die Folge ist, dass es kaum mehr ein Fleckchen Land auf unserem Planeten existiert, was nicht mehr oder minder in irgendeiner Form negativ beeinträchtigt ist. Wasser ist genauso davon betroffen wie Pflanzen und Tiere.

Das bedeutet: selbst sogenannte hochwertige Quellen können möglicherweise zum Teil qualitativ schlechter sein, als das Wasser aus unserer Leitung.

Doch abgesehen davon, dass Quellwasser noch keine 10% des gesamten Angebotes ausmacht, kostet gutes Quellwasser oft viel Geld! Der größte Teil des Angebotes ist industriell aufbereitetes Tafelwasser (also meist aufbereitetes Leitungswasser) und Wasser aus unserer eigenen Leitung im Haus.

Die erste Frage, die sich an dieser Stelle stellt ist: warum denn teures Wasser aus dem Getränkemarkt kaufen, wenn wir das Gleiche viel günstiger aus unserer Leitung bekommen können? Zumal Leitungswasser nach mehreren Kriterien untersucht wird als das Wasser aus dem Getränkehandel.

Die zweite Frage ist: wie können wir sicherstellen, dass unser Leitungswasser die benötigte Qualität besitzt? Denn leider ist es kein Geheimnis, dass Grenzwerte, wie in anderen Bereichen auch, oft nach oben korrigiert werden, viele Fremdstoffe erst gar nicht getestet werden und bzw. oder mit Grenzwerten einfach zu lasch umgegangen wird.

3 Beispiele:

1. Die Nitrat-Richtlinie in Deutschland setzt eine Grenze bei 50 Milligramm pro Liter. Laut im Jahre 2017 überarbeiteter Düngeverordnung von 2012 heißt es, dass die zeitlich begrenzte Aufnahme von nitratbelastetem Wasser bis 130 Milligramm pro Liter für Erwachsene tolerabel sei.

Ist jedoch die Konzentration zu hoch, kann es sein, dass Darmbakterien Nitrat in Nitrit umwandeln. Bei Säuglingen kann das die Sauerstoffversorgung der Zellen schädigen, bei Erwachsenen in manchen Fällen zu Durchblutungsstörungen führen.

Besonders Säuglinge, Kleinkinder und ältere Menschen sind durch Nitrat im Wasser gefährdet, daher empfehlen Ärzte und Experten schon seit mehreren Jahre den Wert von 50 Milligramm auf 10 zu senken.

2. Mikrosiemens (μS) ist die Maßeinheit des elektrischen Leitwerts im Wasser. Mikrosiemens (μS) misst nicht die Qualität des Wassers. Der gemessene Wert sagt nur etwas über den Sättigungsgrad des Wassers aus, gleichgültig ob durch positive oder negative Inhaltsstoffe.

Nun wissen wir, dass Wasser ein Lösungs- und Transportmittel ist, das heißt, Wasser muss Nährstoffe zur Zelle transportieren und Schlacke wieder ableiten. Wissenschaftler haben schon im letzten Jahrhundert nachweisen können, dass je ungesättigter Wasser ist, desto besser kann es auch seine Aufgabe erledigen.

Haben Sie sich schon mal gefragt, warum in südlichen Ländern zum Kaffee auch Wasser serviert wird? Die Inhaltsstoffe im Kaffee sind nicht gesundheitsschädlich, doch der Körper braucht zusätzlich Wasser und zwar reines Wasser.

Einerseits entziehen viele gelöste zusätzliche Inhaltsstoffe im Wasser dem Körper Flüssigkeit. Und zweitens: stellen Sie sich vor, Sie wollten mit einem schon Halbvoll geladenem LKW umziehen? Sie benötigen mehr Fahrten, bzw. in unserem Fall mehr Wasser.

Laut Studien kann Wasser bei einem Mikrosiemenswert unter 200 μS seine ihm von der Natur zugedachte Aufgabe optimal verrichten.

Nun stellen sich viele Fragen über die Inhaltsstoffe im Wasser: entziehen diese unserem Körper Flüssigkeit? Beinhaltet das Wasser möglicherweise Salze und Mineralien, die unser Organismus nachweislich besser durch die Nahrung verwerten kann? Beinhaltet unser Wasser möglicherweise Stoffe, wie z. B. zugesetzte anorganische Mineralien und Salze, die eher die Arbeit unserer Nieren erschwert und unsere Gesundheit belasten? Oder vielleicht Stoffe, die wirklich unser Körper nicht braucht, wie Kalk, Nitrat, Schwermetalle, etc.?

Der Mikrosiemenswert gibt keinen Anhaltspunkt über die Qualität des Wassers, es ist aber empfehlenswert diesen niedrig zu halten.

Der Grenzwert lag 1980 in der Bundesrepublik Deutschland bei 280 μS und stieg auf heute 2.790 μS.

3. Auszüge aus der Internetseite des Umweltbundesamtes – Herausgeber: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), dieses vertreten durch die Präsidentin des Umweltbundesamtes. Stand 07.08.2018

Rückstände von Arzneimittelwirkstoffen und ihre Abbauprodukte gelangen, nachdem sie Mensch oder Tier verabreicht wurden, über deren Ausscheidungen in Gewässer und Böden:

  • Kläranlagen können nicht alle diese Rückstände zurückhalten. Deshalb werden sie nahezu in Seen, aber auch im Grund- und vereinzelt im Trinkwasser nachgewiesen.
  • Über Klärschlämme aus der Abwasserreinigung sowie über Gülle und Mist von behandelten Nutztieren gelangen die Rückstände von Arzneimittelwirkstoffen auch auf landwirtschaftliche Böden.

Da mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung der Arzneimittelverbrauch in Deutschland wahrscheinlich zunehmen wird, ist in Zukunft auch mit einem Anstieg der Umweltbelastung durch Arzneimittelwirkstoffe und deren Abbauprodukten zu rechnen.

Dies bedeutet somit verstärkten Handlungsbedarf in Hinblick auf Maßnahmen und Aktivitäten zur Reduzierung des Eintrags von Arzneimitteln und ihren Rückständen in die Umwelt.

Es gibt in Deutschland kein systematisches Monitoring von Arzneimittelwirkstoffen in der Umwelt.

Arzneimittelwirkstoffe sind noch nicht in regulären Überwachungsprogrammen nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) oder der nationalen Oberflächengewässerverordnung  (OGewV)  enthalten.

 

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